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Zulassung Begriffserklärung Zulassung Nach Stellung eines Zulassungsantrages bei der zuständigen Zulassungsstelle werden Wertpapiere zum amtlichen Handel an den Börse zugelassen. Eine Publikation des Antrags erfolgt im Börsensaal, im jeweiligen Börsenpflichtblatt sowie im Bundesanzeiger. Die Veröffentlichung eines Börsenprospekts, das alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers enthalten muss, ist vor jeder Emission notwendig.
Wertpapiere werden zum amtlichen Handel durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle zugelassen. Der Antrag wird publiziert durch Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt sowie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Vor jeder Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers enthält.
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