| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Zinsabschlagsteuer Begriffserklärung Zinsabschlagsteuer Unter Zinsabschlagsteuer versteht man eine Form der Kapitalertragssteuer, die auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar ist. Sie beträgt bei Kapitalforderungen zwischen 30 und 35%.
Die Zinsabschlagsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer. Der Zinsabschlag beträgt bei Kapitalforderungen 30 Prozent, bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Er ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Ein Freistellungsauftrag führt zur Aussetzung dieses Zinsabschlages bis zu einer bestimmten Höhe.
| Buchstabe Z |  |
|  |
| |