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Wertpapierpensionsgeschäft Begriffserklärung Wertpapierpensionsgeschäft Kauft die Deutsche Bundesbank lombardfähige Wertpapiere und wird dabei gleichzeitig ein Rückkauf zu einem festen Termin vereinbart, so spricht man von einem Wertpapierpensionsgeschäft. Die betreffenden Wertpapiere müssen zum amtlichen Handel zugelassen oder am geregelten Markt notiert sein, wobei man zwischen Mengentender und Zinstender unterscheidet. Auf diese Weise findet Zentralbankgeld den Weg zu den Kreditinstituten. Siehe auch: Effektenlombardkredit und Lombardkredit.
Unter Wertpapierpensionsgeschäft versteht man den Kauf lombardfähiger Wertpapiere durch die Deutsche Bundesbank bei dem gleichzeitig ein Rückkauf zu einem festgelegten, zukünftigen Termin vereinbart wird. Die Wertpapiere müssen an einer Börse im amtlichen Handel oder geregelten Markt notiert sein. Über diesen Weg wird den Kreditinstituten Zentralbankgeld zugeteilt. Man unterscheidet bei der Zuteilung zwischen dem Mengentender und dem Zinstender Siehe Effektenlombardkredit Lombardkredit
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