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Wertpapieraufsicht Begriffserklärung Wertpapieraufsicht Die Wertpapieraufsicht ist in Deutschland in drei Instanzen aufgeteilt und besteht seit 1995. Als obere Instanz gilt der Bundesaufsichtsrat für den Wertpapierhandel. Danach kommt an untergeordneter Stelle die Bundesaufsichtsbehörden der Länder, denen wiederum die Handelsüberwachungsstellen der Börsen unterstellt sind.
Die Wertpapieraufsicht in Deutschland besteht seit 1995 durch drei Institutionen: Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) ist die oberste Instanz, es folgen die Börsenaufsichtsbehörden der Länder und die Handelsüberwachungsstellen der Börsen.
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