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Wertpapier Begriffserklärung Wertpapier Der Sammelbegriff Wertpapier umfasst Urkunden, die das Recht zum Besitz dieser verbriefen. Unter den Begriff Wertpapier fallen zum Beispiel: Anleihen, Aktien, Banknoten, Scheck, Wechsel und Hypothekenbriefe.
Wertpapiere sind Urkunden, in denen zur Geltendmachung des hierin verbrieften Rechtes zumindest der Besitz der Urkunde erforderlich ist. Beispiele: Aktie Anleihe Banknote, Hypothekenbrief, Scheck, Wechsel Im engeren Sinne versteht man unter Wertpapieren Effekten wie z.B. Schuldverschreibung Aktie oder Investmentzertifikat
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