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Wechsel Begriffserklärung Wechsel Unter Wechsel (Bill of Exchange) versteht man ein Wertpapier, das den Aussteller anweist, dem Wechselnehmer einen Betrag zu zahlen. Dies kann zu einem festen Termin oder innerhalb einer Frist geschehen. Haupteinsatzgebiet eines Wechsels ist die Finanzierung von Handelsgeschäften.
Der gezogene Wechsel oder die Tratte ist eine Zahlungsanweisung. Der Aussteller weist den Schuldner an, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer zu zahlen. Der Aussteller haftet für Annahme und Einlösung. Der eigene Wechsel (Solawechsel) ist ein Zahlungsversprechen, durch das sich der Aussteller selbst verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den Wechselnehmer zu zahlen.
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