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Vorzugsaktie Begriffserklärung Vorzugsaktie Vorzugsaktien sind das Gegenteil zu Stammaktien. Sie verbriefen oft Sonderrechte wie höhere Dividendenzahlungen, auf sie entfällt jedoch kein oder nur ein beschränktes Stimmrecht.
Inhaber von Vorzugsaktien haben in der HV kein oder nur ein beschränktes Stimmrecht Die Satzung der Aktiengesellschaft kann Sonderrechte (z.B. höhere Dividende) gewähren.
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