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Vollmachtstimmrecht Begriffserklärung Vollmachtstimmrecht Macht ein Aktionär von seinem Vollmachtstimmrecht Gebrauch bedeutet das, dass er einen Dritten dazu beauftragt, sein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wahrzunehmen.
Jeder Aktionär kann einen Dritten bevollmächtigen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auszuüben. Vielfach wird die Depotbank zur Ausübung des Stimmrechts ermächtigt. Rechtsgrundlage ist §134-137 AktG
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