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Vinkuliertes Namenspapier Begriffserklärung Vinkuliertes Namenspapier Vinkuliertes Namenspapier darf nicht oder nur mit Zustimmung des ausgebenden Unternehmens auf einen anderen Inhaber übertragen werden. Siehe auch vinkulierte Namensaktie.
Ein vinkuliertes Namenspapier darf ohne die Zustimmung des Emittenten nicht auf einen Dritten übertragen werden.
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