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Vinkulierte Namensaktie Begriffserklärung Vinkulierte Namensaktie Als Sonderform der Namensaktien ist bei der vinkulierten Namensaktie die Übertragung an andere Aktionäre untersagt oder bedarf der Zustimmung des ausgebenden Unternehmens. Diese Form der Wertpapierausgabe wird bevorzugt, wenn ein Unternehmen sich vor unliebsamer Konkurrenz schützen will.
Die Vinkulierte Namensaktie ist eine Sonderform der Namensaktie Hier ist die Übertragung an einen anderen Aktionär eingeschränkt oder gar untersagt und bedarf immer der Zustimmung des Unternehmens. Diese Form der Aktie wird häufig herausgegeben, um ein Unternehmen z.B. vor unliebsamen Konkurrenten zu schützen.
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