| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen Begriffserklärung Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen Sämtliche Aufwendungen für Vertrieb und Verwaltung (Werbung, Verkauf, Rechtsabteilung, Geschäftsführung) fasst man unter dem Posten "Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen" zusammen.
Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sind alle Aufwendungen für den Vertrieb und die Verwaltung, sofern sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet werden. Hierzu zählen z.B. Aufwendungen für das Marketing, die Werbung, den Verkauf sowie Aufwendungen für die Rechts- und Revisionsabteilung und die Geschäftsführung.
| Buchstabe V |  |
|  |
| |