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Ungeregelter Freiverkehr Begriffserklärung Ungeregelter Freiverkehr Als Gegenteil des geregelten Freiverkehrs findet der ungeregelte Freiverkehr als Telefonhandel statt, bei dem keine Überwachung stattfindet und keine Formvorschriften einzuhalten sind.
Beim Ungeregelten Freiverkehr der sich auf den Telefonhandel beschränkt, gelten keine Formvorschriften, außerdem gibt es keine Überwachung des Handels oder der Kursnotierungen.Siehe Freiverkehr Gegenteil: Geregelter Freiverkehr
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