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Uebernahmekommission Begriffserklärung Uebernahmekommission Die Übernahmekommission hat im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion. Sie wird von der Börsensachverständigenkommission des Bundesministeriums für Finanzen berufen.
Die Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen beruft die Mitglieder der Übernahmekommission, die im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion hat.
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