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Termingeschäft Begriffserklärung Termingeschäft Abschluss und Erfüllung eines Geschäfts liegen beim Termingeschäft zeitlich auseinander. Zwischen Abschluss des Vertrags und der Lieferung des Gegenwerts können Tage oder Wochen liegen. Man unterscheidet zwischen bedingten und unbedingten sowie standardisierten (Optionen und Futures) und nicht standardisierten (Forwards) Termingeschäften. Nur standardisierte sind zum Börsenhandel zugelassen.
Bei einem Termingeschäft liegen Abschluss und Erfüllung des Geschäftes zetilich auseinander. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Abnahme der Wertpapiere, Waren, Devisen usw. liegt eine Zeitspanne von mehr als zwei Tagen, wie sie bei Kassageschäften üblich ist. Man unterscheidet zum einen zwischen standardisierten und somit börsenhandelbaren Termingeschäften, wie z.B. Futures und Optionen und nicht standardardisierten, wie z.B. Forwards. Zum anderen wird zwischen bedingten (z.B. Optionen) und unbedingten Termingeschäften (z.B. Futures Forwards) unterschieden.
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