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Teilausführung Begriffserklärung Teilausführung Wenn eine Order auf Grund der Marktlage während der Gültigkeit nicht vollständig ausgeführt werden konnte, spricht man von einer Teilausführung.
Eine Order ist teilausgeführt, wenn sie während ihrer Gültigkeitsdauer wegen der Marktlage nicht vollständig ausgeführt werden konnte.
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