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Tafelgeschäft Begriffserklärung Tafelgeschäft Bei Tafelgeschäften finden Leistung und Gegenleistung sofort Zug um Zug über den Schalter statt.
Das Tafelgeschäft ist ein Schaltergeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung sofort „Zug-um-Zug“ erfolgen, zum Beispiel der Handel von Wertpapieren und Devisen gegen Barzahlung.
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