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Stückaktie Begriffserklärung Stückaktie Die Stückaktie stellt eine unechte nennwertlose Aktie dar. Der Aktionär ist pro Aktie mit jeweils dem gleichen Teilbetrag des Grundkapitals beteiligt. Die Stückaktie wurde in Deutschland 1998 zum ersten Mal zugelassen. Der rechnerische Nennwert entsteht durch Teilung des Grundkapitals durch die Gesamtanzahl der Aktien und muss mindestens einen Euro betragen. Nimmt die Aktiengesellschaft eine den Anteilswert verändernde Kapitalmaßnahme vor, ist keine Anpassung der Urkunden notwendig.
Die Stückaktie wurde 1998 in Deutschland erstmalig zugelassen. Sie stellt eine unechte nennwertlose Aktie dar, mit der der Aktionär pro Aktie mit jeweils einem gleichgroßen Teilbetrag des Grundkapitals beteiligt ist. Der rechnerische Nennwert ergibt sich aus der Division des Grundkapitals durch die Gesamtzahl der Aktien. Er muss mindestens 1 Euro betragen. Ein Vorteil liegt darin begründet, dass eine den Wert des Anteils verändernde Kapitalmaßnahme keine Anpassung der Aktienurkunde erforderlich macht.
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