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Stimmrecht Begriffserklärung Stimmrecht Das Stimmrecht gibt dem Aktionär die Möglichkeit, auf der Hauptversammlung mit abzustimmen. In der Regel verbrieft jede Stammaktie eine Stimme. Das Stimmrecht kann per Vollmacht an einen Vertreter abgegeben werden.
Der Aktionär hat auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ein Stimmrecht, das nach Aktiennennbeträgen ausgeübt wird. Im Normalfall verbrieft jede Stammaktie eine Stimme. Das Stimmrecht kann an einen Bevollmächtigten übertragen werden. Siehe Vollmachtstimmrecht
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