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Stillhalter Begriffserklärung Stillhalter In Optionsgeschäften nennt man den Verkäufer der Option "Stillhalter". Dieser ist bei der Kaufoption verpflichtet, die vereinbarten Basiswerte innerhalb einer Frist zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Bei der Verkaufsoption muss der Stillhalter die Option annehmen. Für diese Rechte zahlt der Käufer eine Prämie, die man als Optionspreis bezeichnet.
Der Stillhalter bei Optionsgeschäften ist der Verkäufer der Option Bei der Kaufoption ist der Stillhalter verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist die vertraglich vereinbarten Basiswerte zum Basispreis zu liefern. Bei der Verkaufsoption ist der Stillhalter zur Annahme verpflichtet. Der Käufer zahlt für diese Rechte eine Prämie den Optionspreis
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