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Steuern Begriffserklärung Steuern Der Posten Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und enthält sämtliche Steuern, die das Unternehmen als Steuerschuldner zu tragen hatte. Der Posten beinhaltet nicht Steuern wie Einkommenssteuer, die für Dritte einbehalten und weiter geleitet wurden. Siehe Steuern vor Einkommen und Ertrag sowie sonstige Steuern.
Der in der GuV ausgewiesene Posten Steuern enthält alle Steuern, die das Unternehmen selbst als Steuerschulder zu tragen hatte; nicht jedoch für Dritte einbehaltene und abgeführte Steuern, wie z. B. Lohn- und Einkommensteuern der Arbeitnehmer. Siehe Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und sonstige Steuern
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