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Stammaktie Begriffserklärung Stammaktie Der Inhaber einer Stammaktie ist zu allen im Aktiengesetz begründeten Rechten eines Aktionärs berechtigt. Siehe: Vorzugsaktie.
Die Stammaktie berechtigt zur Inanspruchnahme aller im Aktiengesetz begründeten Rechte eines Aktionärs. Siehe Vorzugsaktie
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