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Spekulationssteuer Begriffserklärung Spekulationssteuer Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren können einkommenssteuerpflichtig sein, nämlich dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf dieser weniger als 12 Monate liegen. Ist dies der Fall, wird die so genannte Spekulationssteuer fällig. Finden in diesem Zeitraum Verluste aus dem Kauf/Verkauf von Wertpapieren statt, können diese als Verlust vorgetragen werden.
Gewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen dann und nur dann der Einkommensteuer, wenn Kauf und Verkauf innerhalb von 12 Monaten statt finden. Verluste im gleichen Zeitraum können gegengerechnet und vorgetragen werden. Die jährliche Freigrenze für Spekulationsgeschäfte ist bei 512,-- Euro p.a. . Veräußerungen die nach dem Ablauf der 12 Monatsfrist zu Gewinnen führen sind steuerfrei.
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