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Skontroführer Begriffserklärung Skontroführer Die Aufgabe eines Skontroführers besteht darin, marktgerechte Börsenpreise aus seinem betreuten Skontro heraus zu ermitteln. Ein Skontro ist ein elektronisches Orderbuch. Hieraus kann der Skontroführer alle vorliegenden Orders eines Wertpapiers ersehen. Es wird seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz nicht mehr nach freien und amtlichen Börsenmaklern unterschieden, sondern nach Börsenhändlern, die mit Effekten handeln, und Skontroführern, die Kurse feststellen. Skontroführer sind in der Lage, sowohl amtliche als auch Aktien des Freiverkehrs und des geregelten Marktes zu betreuen. Da das Wort Börsenmakler jedoch geläufig ist, wird die Bezeichnung meist beibehalten. Die umfassende Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse (HüSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Börsenbehörde des jeweiligen Bundeslandes waren Grund für den Übergang. Die Preise für die meisten Wertpapiere an der Börse werden nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt. Es muss also der Kurs ermittelt werden, zu dem der größte Umsatz mit dem geringsten Überhang auf der Kauf oder Verkaufsseite gehandelt wird. Außerdem ist es wichtig, dass die Kurskontinuität eingehalten wird, um zu große Kurssprünge zu vermeiden.
Zusammenfassung: Als Skontroführer bezeichnet man einen Mitarbeiter einer Firma, der für das Feststellen von Börsenpreisen an einer deutschen Wertpapierbörse mit Parketthandel zuständig ist. Als Skontro bezeichnet man das elektronische Orderbuch, aus dem der Skontroführer alle vorliegenden Orders einen Wertpapiers ersehen kann.
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