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Selbstschuldnerische Bürgschaft Begriffserklärung Selbstschuldnerische Bürgschaft Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Kreditsicherheit, die in der Regel von Banken gefordert wird, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht für seine Schulden (Tilgungen und Zinsen) gegenüber dem Kreditgeber aufkommen kann. In der selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber der Bank für den Ausfall des Kreditnehmers einzustehen und dessen Tilgung und Kreditzinsen zu übernehmen. Die Bank muss bei einer solchen Bürgschaft im Vergleich zu einer Ausfallbürgschaft nicht erst eine Zwangsvollstreckung beim Kreditnehmer vorgenommen haben, sondern kann ihre Forderungen direkt beim Bürgen durchsetzen.
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