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Schatzanweisungen Begriffserklärung Schatzanweisungen Kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, den Ländern oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden, nennt man Schatzanweisungen oder Bundesschatzanweisungen. Sie werden amtlich gehandelt. Die Vergütung unverzinslicher Schatzanweisungen erfolgt durch Diskontierung. Festverzinsliche Schatzanweisungen werden auch als Kassenobligationen bezeichnet.
Schatzanweisungen sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Bei unverzinslichen Schatzanweisungen erfolgt die Vergütung durch Diskontierung. Festverzinsliche Schatzanweisungen werden auch Kassenobligationen genannt. Schatzanweisungen werden amtlich gehandelt.
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