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Rücknahme von Fondsanteilen Begriffserklärung Rücknahme von Fondsanteilen Kapitalanlagegesellschaften sind verpflichtet, Anteile offener Fonds börsentäglich zurück zu nehmen.
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, Anteile von offenen Fonds börsentäglich zurück zu nehmen.
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