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Rücklagen Begriffserklärung Rücklagen Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals, welche getrennt vom Grundkapital verwaltet werden müssen. Ziel der Rücklagenbildung ist der Ausgleich möglicher Jahresverluste in der Zukunft. Im Aktiengesetz ist vorgeschrieben, dass die Rücklage 10% des Grundkapitals ausmachen muss. Sie wird gebildet, indem jährlich 5% des Reingewinns zurückgelegt werden. Offene Rücklagen findet man in der Bilanz unter der Position Eigenkapital. Stille Reserven werden nicht ausgewiesen, sind aber materiell vorhanden.
Rücklagen sind Eigenkapital werden aber getrennt vom Grundkapital der Aktiengesellschaft ausgewiesen. Ihre Bildung dient dem Ausgleich möglicher künftiger Jahresverluste. Das Aktiengesetz verlangt, dass solange jährlich 5 Prozent des Reingewinns (Jahresüberschuss) der gesetzlichen Rücklage zugeführt werden, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen 10 Prozent des Grundkapitals ausmachen. Offene Rücklagen werden in der Bilanz unter der Position „Eigenkapital“ ausgewiesen. Gewinnrücklagen sind dabei nicht ausgeschütteter (thesaurierter) Gewinn, während Kapitalrücklagen dann entstehen, wenn Aktien über ihrem Nennwert ausgegeben werden. Stille Rücklagen (stille Reserven) werden nicht ausgewiesen, sind aber materiell vorhanden.
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