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Rechnungsabgrenzungsposten Begriffserklärung Rechnungsabgrenzungsposten Korrekturposten auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz, die eine zeitraumgerechte Erfolgsermittlung ermöglichen, bezeichnet man als Rechnungsabgrenzungsposten. Solche Posten fallen dann an, wenn Aufwand oder Ertrag nicht mit der dazugehörigen Ausgabe oder Einnahme in den selben Rechnungszeitraum fallen.
Rechnungsabgrenzungsposten sind Korrekturposten, die auf der Aktiv- wie auf der Passivseite der Bilanz eingesetzt werden, um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu ermöglichen. Sie entstehen dann, wenn von bestimmten Zahlungsgrößen Aufwand oder Ertrag und die dazugehörige Ausgabe oder Einnahme nicht in die selbe Rechnungsperiode fallen. Wenn z.B. Miete schon in diesem Geschäftsjahr für die Überlassung von Geschäftsräumen im nächsten Geschäftsjahr eingenommen wird, muss ein Rechnugsabgrebzubgsposten gebildet werden.
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