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Quellensteuer Begriffserklärung Quellensteuer Bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden wird die Quellensteuer abgezogen, wobei keine besondere Veranlagung erfolgt. In Deutschland erfolgt die Verrechnung mit der Einkommenssteuererklärung.
Die Quellensteuer wird bei der Zahlung von Zinsen und Dividenden abgezogen. Eine besondere Veranlagung erfolgt hierbei nicht. In Deutschland erfolgt die Verrechnung durch Zahlung bei der Erklärung zur Einkommenssteuer.
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