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Publizitätspflicht Begriffserklärung Publizitätspflicht Es besteht eine gesetzliche Pflicht von Aktiengesellschaften zur Publizität. Sie sind verpflichtet, relevante Informationen über das Unternehmen zu veröffentlichen, wobei oft weitere Informationen freiwillig mit angegeben werden, um ihr Unternehmen in der Öffentlichkeit gut darzustellen. Die Publizitätspflicht variiert für die einzelnen Marktsegmente, die Bestimmungen für den amtlichen Handel sind anders als die des geregelten Marktes. Wird die Publizitätspflicht missachtet, kann dies in schweren Fällen den Widerruf der Zulassung zum Handel zur Folge haben. Siehe: Ad-hoc-Publizität und Quartalsbericht.
Aktiengesellschaften mit börsennotierten Aktien sind zur regelmäßigen Bekanntgabe von Informationen über ihre Geschäftsentwicklung verpflichtet. Art und Umfang dieser Publizitätspflicht richtet sich nach den Bestimmungen für die einzelnen Marktsegmente (Amtlicher Handel, Geregelter Markt usw.). Eine Missachtung dieser Verpflichtung kann die Aussetzung der Kursfeststellung in schweren Fällen sogar den Widerruf der Zulassung zum Handel zur Folge haben. Siehe Ad-hoc-Publizität Siehe Quartalsbericht
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