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Programmhandel Begriffserklärung Programmhandel Als Programmhandel bezeichnet man eine Arbitragetätigkeit, die zwischen dem Kassa- und dem Terminmarkt stattfindet. Ein Markt wird gegen einen gleichartigen Leerverkauf in einem anderen Markt erworben.
Der Programmhandel ist eine Arbitrage-Tätigkeit zwischen dem Kassa- und Terminmarkt. Es wird ein Markt gegen einen gleichartigen Leerverkauf in einem anderen Markt gekauft.
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