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Präsenzbörse Begriffserklärung Präsenzbörse Den klassischen Börsenhandel auf dem Börsenparkett, bei dem die Marktteilnehmer physisch anwesend sind, bezeichnet man als Präsenzbörse. Geschäfte werden persönlich ausgehandelt, wobei Handschlag und gesprochenes Wort verbindlich sind.
Die Präsenzbörse bezeichnet den klassischen Börsenhandel mit physischer Anwesenheit der Marktteilnehmer auf dem Börsenparkett. Kundenaufträge oder Eigengeschäfte werden persönlich ausgehandelt. Es gilt das „gesprochene Wort“.
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