| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Physische Lieferung Begriffserklärung Physische Lieferung Unter physischer Lieferung versteht man, dass der Inhaber eines Call-Optionsscheins bei Ausübung den Basiswert zum Basispreis gutgeschrieben bekommt, falls dies in den Bedingungen so festgelegt ist. Inhaber eines Put-Optionsscheins können den Basiswert bei Ausübung zum Basispreis verkaufen. Siehe: Barausgleich.
Falls in den Bedingungen so festgelegt, erhält der Inhaber eines Call-Optionsscheins bei Ausübung den Basiswert zum Basispreis gutgeschrieben. Der Inhaber eines Puts kann den Basiswert bei Ausübung zum Basispreis verkaufen. Siehe Barausgleich
| Buchstabe P |  |
|  |
| |