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Pflichtblatt Begriffserklärung Pflichtblatt Als Pflichtblatt bezeichnet man eine Zeitung, in der Wertpapier-Emittenten die Veröffentlichung vorgeschriebener Bekanntmachungen vornehmen. Die Zeitung wird von der jeweiligen Börse bestimmt. Zu den Bekanntmachungen gehören Hauptversammlungstermine, Jahresabschlüsse, Börsenprospekte, Auslosungen und Bezugsrechte. Siehe: Publizität.
Jede Börse bestimmt eine Zeitung als Pflichtblatt, in der Wertpapier-Emittenten die vorgeschriebenen Bekanntmachungen, wie Börsenprospekte, HV-Termine, Jahresabschlüsse, Bezugsrechte oder Auslosungen veröffentlichen müssen. Siehe Publizität
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