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Pfandbrief Begriffserklärung Pfandbrief Fest verzinsliche Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts bezeichnet man als Pfandbrief. Gegen Ausgabe eines Pfandbriefes beschaffen sich die Banken Kapital, welches gegen Hypotheken als Darlehen vergeben wird. Forderungen der Gläubiger richten sich gegen die Bank. Pfandbriefe sind mündelsicher, lombardfähig und deckungsstockfähig. Sie können nicht gekündigt werden.
Ein Pfandbrief ist ein festverzinsliches Wertpapier (Schuldverschreibung) einer Hypothekenbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts. Durch seine Ausgabe wird Kapital beschafft, das gegen Hypotheken als Darlehen vergeben wird. Die Forderung des Gläubigers richtet sich gegen die Bank. Ein Kündigungsrecht besteht nicht. Die emittierten Pfandbriefe müssen in gleicher Höhe durch Hypotheken mit mindestens dem gleichen Zinsertrag besichert sein. Pfandbriefe sind mündelsicher, deckungsstockfähig und lombardfähig (Lombardkredit).
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