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Pensionsfonds Begriffserklärung Pensionsfonds Juristisch unabhängige Altersvorsorgeträger bezeichnet man als Pensionsfonds. Das Vermögen der Pensionsfonds ist vom Vermögen des Unternehmens, welches dahinter steht, getrennt. So ist es im Falle einer Insolvenz gesichert. Die Gelder sind Zweck gebunden, im Versorgungsfall erfolgen Auszahlungen durch den Pensionsfonds.
Pensionsfonds sind juristisch unabhängige Altersversorgungsträger. Ihr Vermögen ist vom Vermögen des dahinter stehenden Unternehmens getrennt und daher im Falle eines Konkurses gesichert. Die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder sind zweckgebunden. Im Versorgungsfall nimmt der Pensionsfonds Auszahlungen vor.
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