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Passivgeschäfte Begriffserklärung Passivgeschäfte Bankgeschäfte, die der Beschaffung von Geldkapital dienen, nennt man Passivgeschäfte. Sie stellen für die Bank Verbindlichkeiten dar. Beispiele für Passivgeschäfte sind in etwa die Ausgabe eigener Schuldverschreibungen oder die Hereinnahme von Einlagen. Siehe: Aktivgeschäfte.
Passivgeschäfte sind Bankgeschäfte, die der Beschaffung von Geldkapital dienen und damit Verbindlichkeiten für die Bank darstellen. Zu den Passivgeschäften gehört die Hereinnahme von Einlagen und die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen (Obligationen). Siehe Aktivgeschäfte
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