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Optionsschein Begriffserklärung Optionsschein Der Optionsschein ist eine risikoreiche Variante des Börsengeschäfts. Er verbrieft das Recht (nicht jedoch die Verpflichtung), eine bestimmte Menge eines Basiswertes wie z. B. Anleihen oder Aktien bei einer Call Option zu kaufen bzw. bei einer Put Option zu verkaufen. Der Optionsschein wird auch (Covered) Warrant genannt.
Der Optionsschein (Warrant oder Covered Warrant) verbrieft das Recht, nicht aber die Verpflichtung, bei einer Call Option eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z.B. Aktien, Anleihen usw.) zu kaufen bzw. bei einer Put Option zu verkaufen. Risikoreichere Variante des Börsengeschäfts!
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