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Optionsgeschäft Begriffserklärung Optionsgeschäft Ein bedingtes Termingeschäft, welches dem Käufer gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht gibt (ohne Verpflichtung) einen bestimmten Wert zum Basispreis zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben (Call Option) oder zu veräußern (Put Option) bezeichnet man als Optionsgeschäft. Bei der American Option kann er dies im gesamten Zeitraum bis zur Fälligkeit tun, bei der European Option nur am Fälligkeitstag selbst.
Das Optionsgeschäft ist ein bedingtes Termingeschäft welches dem Käufer gegen Zahlung der Optionsprämie das Recht einräumt, ihn jedoch nicht verpflichtet, einen bestimmten Wert zum Basispreis zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Dies kann er entweder in dem gesamten Zeitraum bis zur Fälligkeit (American Option) oder nur am Fälligkeitstag (European Option) tun.
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