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Optionen Begriffserklärung Optionen - Synonyme: Option, AktienoptionUnter Option versteht man das Recht, ein Produkt oder ein Wertpapier zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher ausgehandelten Preis zu erwerben oder veräußern. Eine Pflicht zum Kauf oder Verkauf besteht nicht, man kann die Option auch verfallen lassen. Im Termingeschäft unterscheidet man nach Kauf- und Verkaufsoption. Der Erwerb einer Kaufoption berechtigt zum Kauf einer bestimmten Menge eines Wertpapiers eines Verkäufers zu einem vorher ausgehandelten Basispreis. Der Kauf einer Verkaufsoption berechtigt gegen Zahlung des Optionspreises zur Lieferung einer bestimmten Menge eines Wertpapiers zu einem vorher festgelegten Preis. Optionen können während der Laufzeit ge- oder verkauft werden, da sie selbstständig handelbar sind.
Eine Option ist im allgemeinen Sinne das Recht, einen Gegenstand unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Preis zu erwerben oder zu veräußern. Im besonderen unterscheidet man im Termingeschäft nach Kaufoption und Verkaufsoption Der Käufer einer Kaufoption kann vom Verkäufer (Stillhalter in Papier) innerhalb der Optionsfrist die Lieferung einer bestimmten Menge eines bestimmten Wertpapiers zu einem bei Abschluss vereinbarten Basispreis verlangen. Der Käufer zahlt dem Stillhalter für dieses Recht einen Optionspreis Der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt gegen Zahlung des Optionspreises das Recht, dem Verkäufer (Stillhalter in Geld) innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Menge eines bestimmten Wertpapiers zum vereinbarten Basispreis zu liefern. Die Optionen sind selbständig handelbar und können daher während der Laufzeit gekauft und verkauft werden.
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