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Nichtveranlagungsbescheinigung Begriffserklärung Nichtveranlagungsbescheinigung Das Finanzamt kann einem Anleger eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen die besagt, dass dieser unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Er wird dann nicht zur Einkommenssteuer veranlagt sodass ihm der Gesamtbetrag aus dem Wertpapierbesitz (Zinsen, Dividenden) zusteht.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Urkunde, die dem Anleger vom Finanzamt ausgestellt wird, wenn dieser unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. So wird er nicht zur Einkommenssteuer veranlagt, weshalb ihm der Gesamtbetrag aus dem Besitz an Wertpapieren wie Dividende Zinsen, u.รค. zusteht.
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