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Namensaktie Begriffserklärung Namensaktie Als Namensaktien bezeichnet man Wertpapiere, die auf den Namen des Inhabers lauten und im Aktienbuch eines Unternehmens eingetragen sind. Die Wertgabe solcher Aktien ist gegebenenfalls an Bedingungen geknüpft. Üblich ist die Ausgabe von Namensaktien zum Beispiel bei Versicherungsgesellschaften. Siehe auch: Inhaberaktie.
Namensaktien sind auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt und im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen. Ihre Weitergabe ist gegebenenfalls durch die Satzung des Unternehmens an besondere Bedingungen geknüpft. So unterliegt die Eigentumsübertragung von vinkulierten Namensaktien etwa der Zustimmung der Gesellschaft. Namensaktien sind z.B. bei deutschen Versicherungs-AGs üblich. Siehe Inhaberaktie
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