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Minusankündigung (-) Begriffserklärung Minusankündigung (-) Unter Minusankündigung (-) versteht man einen Kurszusatz, der eine Veränderung des Kurses von Wertpapieren nach unten signalisiert. Ein einfaches Minus steht für mindestens 5%, ein doppeltes Minus steht für mindestens 10% Fall. Gegenteil: Plusankündigung.
Die Minusankündigung ist ein Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der bei einfachem Minus eine Veränderung des Kurses von Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen um mindestens 5 Prozent nach unten signalisiert. Doppelminus zeigt eine Veränderung um mindestens 10 Prozent an. Siehe Plusankündigung
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