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Minderheitsanteile Begriffserklärung Minderheitsanteile Unter Minderheitsanteilen versteht man Vermögensanteile fremder Gesellschafter am Grundkapital oder Periodenerfolg eines Unternehmens. Die Minderheitsanteile stehen auf der Passiv-Seite der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Minderheitsanteile sind Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital bzw. am Periodenerfolg eines Unternehmens. Sie werden auf der Passiv-Seite der Bilanz und in der GuV ausgewiesen.
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