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Makler Begriffserklärung Makler Man unterscheidet amtliche und freie Makler.
Amtliche Makler, auch Kursmakler genannt, werden von der Börsenaufsicht ernannt. Die Neutralität wird beeidigt. Gemäß Börsengesetz ist es amtlichen Maklern untersagt, Eigengeschäfte mit Wertpapieren zu tätigen, für die er amtliche Kurse stellt. Er wird per Courtage entlohnt.
Ein Freimakler handelt für Banken und ist daneben auch befugt, Geschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben. Er ist für Geschäfte im geregelten Freiverkehr zuständig. Freimakler müssen an den entsprechenden Börsen zugelassen sein.
Siehe Amtlicher Makler Freimakler Kursmakler
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