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Kursmakler Begriffserklärung Kursmakler Kursmakler, auch amtliche Makler genannt, werden von der Börsenaufsicht ernannt. Die Neutralität wird beeidigt. Gemäß Börsengesetz ist es amtlichen Maklern untersagt, Eigengeschäfte mit Wertpapieren zu tätigen, für die er amtliche Kurse stellt. Er wird per Courtage entlohnt.
Siehe Amtlicher Makler
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