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Kündigung Begriffserklärung Kündigung Anleihen können vorzeitig getilgt werden. Dies ist allerdings frühestens 5 Jahre nach der Emission gestattet.
Die Kündigung erlaubt es, Anleihen vorzeitig zurückzuzahlen (Tilgung). Auslosung oder Kündigung sind frühestens fünf Jahre nach der Emission statthaft.
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