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Konversion Begriffserklärung Konversion Die Umwandlung einer Anleihe in eine andere nennt man Konversion. Der ursprünglich vereinbarte Zins sowie die Tilgungsvereinbarungen können geändert werden. Konversionen sind normalerweise nur dann gestattet, wenn der Anleger das Konversionsangebot ablehnen und statt dessen die vorzeitige Tilgung der Schuld verlangen kann.
Konversion bedeutet die Umwandlung einer Anleihe in eine andere. Dabei können der ursprünglich vereinbarte Zins oder die Tilgungsmodalitäten geändert werden. In der Regel ist eine Konversion nur zulässig, wenn der Anleger das Konversionsangebot ablehnen und statt dessen die vorzeitige Tilgung der Schuld verlangen kann.
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