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Kaufoption Begriffserklärung Kaufoption Eine Kaufoption, die den Käufer zum Erwerb einer bestimmten Anzahl Basiswerte bis zu oder an einem festgelegten Zeitpunkt zum vereinbarten Basispreis berechtigt, nennt man Call-Option. An Stelle einer physischen Lieferung kann ein Barausgleich erfolgen. Die Höhe des Barausgleichs liegt in der Differenz zwischen dem festgelegten Ausübungspreis und dem aktuellen Kurs des Basiswertes. Käufer eines Call rechnen mit steigenden Kursen, wovon sie dann überproportional profitieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Option an Dritte zu verkaufen, an Stelle der Ausübung. Das Risiko ist auf den Einsatz (Prämie) begrenzt. Den Verkäufer eines Call bezeichnet man als Stillhalter, da er "still halten" muss: Während der Laufzeit des Call muss er den Basiswert jederzeit liefern. Siehe: Put.
Siehe Call-Option.
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