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Kassenvereine Begriffserklärung Kassenvereine Kassenvereine sind Aktiengesellschaften, deren Gesellschafter ausschließlich Banken sind. Kassenvereine dienen dem Wertpapiergiroverkehr und der Verwahrung von Wertpapieren. Verschicken von Wertpapieren entfällt, sie werden dem jeweiligen Besitzer bis zum Weiterverkauf gutgeschrieben.
Sind die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft ausschließlich Banken, so bezeichnet man diese als Kassenvereine. Sie dienen dem Wertpapiergiroverkehr und der Verwahrung von Wertpapieren. Es entfällt somit das pysische Verschicken der Wertpapiere bei einem Kauf oder Verkauf von Aktien. Sie werden vom Kassenverein verwaltet und dem jeweiligen Besitzer bis zum Weiterverkauf gutgeschrieben.
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